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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Die EAA beraten und unterstützen Arbeitgebende, die Menschen mit (Schwer-) Behinderung beschäftigen oder beschäftigen möchten.
Die Fachkräfte in der Beratung informieren Arbeitgebende über Unterstützungsangebote, wie zum Beispiel Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, und gegebenenfalls deren Abklärung mit dem zuständigen Leistungsträger.

Die EAA unterstützen die Arbeitgebenden aktiv bei der Beantragung der Förderungen und sind Lotsen und Netzwerkpartner der anderen Akteure im Feld der beruflichen Inklusion.

Die Information über mögliche Auswirkungen der Behinderung am Arbeitsplatz und zur behinderungsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes gehören ebenfalls zu den Aufgaben der EAA.

Das Beratungsangebot der EAA ist nicht auf einzelne Gruppen von Arbeitgebenden ausgerichtet, sondern steht allen Betrieben und Unternehmen offen. (...)

Die Leistungen der EAA werden aus der Ausgleichsabgabe finanziert und sind für ratsuchende Arbeitgebende kostenfrei.

Die Fachberater*innen der EAA unterliegen der Schweigepflicht.

Die bei den EAA tätigen Fachkräfte in der Beratung sind neben ihrer eigenen beruflichen Herkunft umfassend in allen Bereichen der Beratung rund um das Thema Beschäftigung (Schwer-) Behinderter Menschen geschult. Sie sind mit den Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und den Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz vertraut.

Text entnommen aus der Internetseite des LVR.

Der EAA-Flyer:
Zum EAA-Flyer